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Das war „Werde Entdecker“ 2015

Kleiner Arbeitskreis Tourismus lädt alle „Entdecker“ und Interessierten zum gemütlichen Jahresabschluss ein

 Am kommenden Samstag, 28.11.2015, findet in der Zeit von 15:00-17:00 Uhr die letzte „Werde Entdecker“-Veranstaltung 2015 statt. Hierzu lädt der Kleine Arbeitskreis Tourismus, der an der Veranstaltungsreihe bereits seit 2013 entscheidend mitgewirkt, zu einem gemütlichen Beisammensein ein. Treffpunkt sind die Räumlichkeiten von Sigrid Brandt, die in Rünthe-Ost Ferienwohnungen und Gästezimmer vermietet (Sandbochumer Weg 21, 59192 Bergkamen-Rünthe).

Einige der „Entdecker“ sind besonders treue Fans der Reihe und waren auch 2015 wieder bei nahezu jeder Veranstaltung aktiv mit dabei. Der Kleine Arbeitskreis Tourismus freut sich beim gemütlichen Beisammensein mit Plätzchen und Kinderpunsch über einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit den „Entdeckern“ und den an der Veranstaltung beteiligten Vereinen und Betrieben. Selbstverständlich sind auch alle anderen interessierten Bergkamenerinnen und Bergkamener, die mehr über die Veranstaltungsreihe, spannende Freizeitmöglichkeiten und Tourismusakteure in der Stadt erfahren möchten, sehr herzlich eingeladen.

 Zur „Werde Entdecker“-Reihe

Einmal Kühe melken, Robin Hood sein, in die Tiefe eines Stollens hinabsteigen oder idyllische Kaffeeträume auf dem Kartoffelhof genießen? Natur pur und vieles mehr erlebten alle interessierten Bergkamener Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Reihe „Werde Entdecker 2015“, die jeweils einmal im Monat von März bis einschließlich November stattfand. Gemeinsam mit dem „Kleinen Arbeitskreis Tourismus“ öffneten Betriebe und Vereine wie in 2013 ihre Türen und zeigten einmal mehr, dass die Stadt ein überaus interessantes und abwechslungsreiches Freizeitangebot bereithält. Nähere Informationen zur Reihe erhalten Interessierte bei Simone Krämer, Tourismusförderin der Stadt Bergkamen, unter Tel. 02307-965-229, per E-Mail unter tourismus@bergkamen.de und im Internet unter www.bergkamen.de/werde-entdecker.

Amtliche Bekanntmachung zum Bundesmeldegesetz

Folgende Änderungen sind unter Anderem bei Umzug und  für Vermieter interessant:

Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. „Einige Änderungen des BMG haben direkte Auswirkungen auf die Einwohnerinnen und Einwohner, andere betreffen lediglich unsere Arbeit als Behörde“, sagt Patricia Höchst, Amtsleiterin Bürgerbüro der Stadt Bergkamen. Mit dem Bundesmeldegesetz wird das Melderecht, das bis dato im Melderechtsrahmengesetz des Bundes sowie in 16 Meldegesetzen der Bundesländer geregelt ist, vereinheitlicht.

bergkamen

Zwei Wochen Zeit zur Anmeldung

Mit Inkrafttreten des BMG gilt bundeseinheitlich eine Frist von zwei Wochen für die Anmeldung. Bisher galt in NRW, dass die Anmeldung und Abmeldung (ins Ausland) innerhalb einer Woche zu erfolgen hat. Die Meldepflicht ist eine höchstpersönliche Pflicht. Sollte die/der Meldepflichtige nicht persönlich im Bürgerbüro die Anmeldung vornehmen können, so kann sie/er eine andere Person mit der Anmeldung bevollmächtigten. Zur Anmeldung mitzubringen ist dann der von der/dem Meldepflichtigen ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein, der Personalausweis oder Reisepass sowie als Nachweis der aktuellen Namensführung die Geburts- oder Heiratsurkunde der meldepflichtigen Person.

Der Meldeschein steht in digitaler Form auf der Internetpräsenz der Stadt Bergkamen unter www.bergkamen.de/wohnung-an-ab-und-ummeldung-einer.html zur Verfügung.

Wiedereinführung der Wohnungsgeberbestätigung

Eine weitere wichtige Neuerung stellt die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers dar. Sie wird nach 13 Jahren wieder eingeführt, um sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Der Wohnungsgeber hat dem Wohnungsbezieher den Einzug in eine Wohnung zu bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei der An- oder Ummeldung zwingend vorzulegen. Bei dem zu bestätigendem Datum des Einzugs handelt es sich nicht um das Datum des Mietbeginns, sondern um das tatsächliche Einzugsdatum.

„Ich bitte alle Wohnungsgeber, diese neue Regelung zu beachten und ihren Mietern die Wohnungsgeberbestätigung zeitnah auszustellen“, sagt Höchst. Diese Bestätigung ist auch in den Fällen der Meldebehörde vorzulegen, bei denen der Wohnungsbezug bereits vor dem 01.11.2015, die Anmeldung jedoch erst nach diesem Stichtag erfolgt. Der entsprechende Vordruck steht in Kürze auf der Internetpräsenz der Stadt Bergkamen unter www.bergkamen.de/wohnung-an-ab-und-ummeldung-einer.html zum Download bereit und liegt darüber hinaus an der Information im Foyer des Rathauses aus.

Auskünfte zu den oben aufgeführten Regelungen des Bundesmeldegesetzes erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros im Erdgeschoss des Rathauses zu den folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr